Gut beraten in der Pflege – mit unserer Expertise an Ihrer Seite.
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – Klarheit und Unterstützung für Sie.“
In einer Zeit, in der Pflegebedürftigkeit immer mehr Menschen betrifft, ist es entscheidend, gut vorbereitet zu sein. Unsere Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI unterstützt Sie dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die bestmögliche Versorgung für sich oder Ihre Angehörigen zu gewährleisten.
Was ist Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI?
Diese Beratung richtet sich an alle, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen oder beantragen möchten. Ziel ist es, Ihnen Orientierung zu geben und sicherzustellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen nutzen können.
Unsere Leistungen umfassen:
- Individuelle Beratungsgespräche: Wir klären Ihre Fragen zur Pflegeversicherung, zu Leistungsarten und Antragsverfahren in persönlichen Gesprächen.
- Bedarfsermittlung: Gemeinsam analysieren wir Ihren Unterstützungsbedarf und berücksichtigen dabei Ihre körperlichen und emotionalen Bedürfnisse.
- Unterstützung bei Anträgen: Wir helfen Ihnen, die nötigen Unterlagen zusammenzustellen und unterstützen Sie beim Ausfüllen der Anträge.
- Information über Entlastungsangebote: Ob ambulante Pflege, Tagespflege oder Hilfsmittel – wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie in Anspruch nehmen können.
Wichtig
- Für Pflegegrad 2 und 3 ist eine halbjährliche Beratung verpflichtend, um Kürzungen des Pflegegeldes zu vermeiden.
- Bei Pflegegrad 4 und 5 muss diese Beratung vierteljährlich erfolgen.
- Klienten mit Pflegegrad 1 können eine freiwillige, jährliche Beratung nutzen.
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein persönliches Beratungsgespräch und sichern Sie sich die Unterstützung, die Ihnen zusteht!
Erstgespräch
Um Ihre individuellen Bedürfnisse bestmöglich zu verstehen und eine optimale Betreuung zu gewähr-leisten, bieten wir ein unverbindliches Erstgespräch an. Bitte füllen Sie dafür das folgende Formular
aus – wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung.